Schaukampfwaffen und das Waffengesetz
Grundstäzlich sind alle Blankwaffen waffenrechtlich Hieb - und Stosswaffen.
Der Gesetzgeber unterscheidet im Waffengesetzt nicht explizit durch Beschreibung oder Benennung. Allerhöchstens könnte man von
der Definition von Hieb-und Stosswaffen etwas herleiten.
Und es gibt noch weitere Vorschriften, die hier Anwendung finden.
Im besonderen im Hinblick auf das Führen von Schaukampfwaffen.
Was sind jetzt die wesentlichen Merkmale von Schaukampfwaffen?
Hier geht es erst einmal um Schneiden und Spitzen, sowohl bei Schwertern als auch bei Dolchen,
beide haben Schneiden und Spitzen. Aber auch Speere, Hellebarden und andere Waffen dieser Art zeichnen sich
in der Regel durch Schneiden und Spitzen aus.
In der Regel liest man überall, Schaukampfwaffen müssen aus Kohlenstoffstahl == Carbonstahl oder Federstahl sein.
Als Grund hierfür wird angeführt, das diese Stähle besonders hochwertig oder geeignet sind, weil sie sich besonders hoch härten lassen.
Richtig ist, Kohlenstoffstahl lässt sich besser härten als Edelstahl.
Dieses Argument verliert aber schnell an Wirksamkeit, wenn man weiß, das Schaukampfwaffen in der Regel nicht härter als 54 HRC gehärtet werden, die Range liegt zwischen 48 HRC und 54 HRC.
Es gibt verschiedene Möglichketien Schaukampfwaffen zu fertigen.
Hier wollen wir einige Elemente der Herstellung betrachten und uns die Vor- und Nachteile ansehen.